Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen gelten ergänzend zu den unter Spendenverlosung berücksichtigten Angaben und Informationen.

Veranstalterin der Verlosung ist die St. Benno Buch und Zeitschriften Verlagsgesellschaft mbH, Stammerstraße 9-11, 04159 Leipzig, die auch den Spendenbetrag zur Verfügung stellt.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Verlosung ist die vollständige Ausfüllung des Formulars, sowie die Zustimmung des Teilnehmers zur Datenschutzerklärung und den Teilnahmebedingungen.

Der Spendenempfänger muss eine gemeinnützige Einrichtung, KöR, eine jur. Person des kanonischen Rechts, ein gemeinnütziger Verein oder eine andere Institution in einer Rechtsform sein, welche berechtigt ist, der Veranstalterin nach Erhalt der Spende eine Bestätigung über Geldzuwendungen im Sinne § 10b EKStG auszustellen (Spendenquittung).

Die Teilnahme über Gewinnspieleintragungsdienste oder über Gewinnspiel-Robots ist unzulässig. Gleiches gilt für die Beeinflussung der Chancengleichheit durch techn. Manipulation, eine Mehrfachteilnahme, die Übermittlung falscher Angaben zur Person und/oder zum Spendenempfänger. Die Veranstalterin schließt Teilnehmer bei derartigen oder anderen Verstößen gegen die Chancengleicheit von der Spendenverlosung aus.

Die Spendenempfänger werden unter den teilnahmeberechtigten Teilnehmern durch eine Verlosung ermittelt. Der Teilnehmer und der Spendenempfänger werden schriftlich per Brief benachrichtigt. In der Mitteilung an den Spendenempfänger wird auch der Teilnehmer, jedoch ohne Angabe dessen personenbezogener Daten benannt. Die Bereitstellung der Spende erfolgt erst nach einer Bestätigung des Spendenempfängers, dass er berechtigt ist, der Veranstalterin eine Bestätigung über die Geldzuwendung (Spendenquittung) auszustellen und dessen Bereitschaft, ihn und sein Projekt als Referenz unter nikolausfreu.de benennen zu können.

Die Spendenempfänger werden von der Veranstalterin aufgefordert, die für die Spendenzuwendung erforderlichen Angaben zur Verfügung zu stellen. Gehen die Angaben in der von der Veranstalterin genannten Frist nicht ein, oder entspricht der Spendenempfänger nicht den vorstehend genannten Kriterien, dann entfällt der Anspruch der Spendenzuwendung und der entsprechende Spendenbetrag wird erneut ausgelost.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.